Bevölkerungsschutz Zurzibiet

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Veröffentlicht am 29. Juni 2020 von

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Zivilschutz Zurzibiet im Einsatz (COVID-19)

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Halten Sie sich bereit für einen Einsatz !!!

Lieber Angehöriger der Zivilschutzkompanie Zurzibiet

Sie müssen damit rechnen, dass Sie sehr kurzfristig schriftlich oder telefonisch zu einem Einsatz aufgeboten werden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber entsprechend über einen möglichen Einsatz. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie der Einrückungspflicht gemäss Art. 27 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1) sowie § 19 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZV-AG; SR 515.211) unterstehen. Dispensationen können zurzeit keine bewilligt werden.

WICHTIG!!!

– Sie können schriftlich oder telefonisch zum Einsatz aufgeboten werden.

– Ihr Arbeitgeber muss Sie für den Zivilschutzeinsatz freistellen.

– Für Ihren Einsatz haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung.

Bei Fragen senden Sie uns ein Mail: sekretariat@bevs-zurzibiet.ch