Zuweisungsplanung – Schutzraum

Sämtliche Einwohner des Zurzibiets sind grundsätzlich einem Schutzplatz zugewiesen. Aufgrund der laufenden Bevölkerungsmutationen (Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle) sowie den baulichen Änderungen, erfolgt die Zuweisungsplanung rollend und kann sich ändern. Deshalb wird sie auch bewusst nicht veröffentlicht, kann aber auf Wunsch eingesehen werden.

Der Schutzraum befindet sich in der Regel im Kellergeschoss des Wohnhauses. Für Personen, die keinen Schutzplatz im Haus haben in dem sie leben, ist ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe vorgesehen. Pro Person ist eine Fläche von einem Quadratmeter bzw. ein Raumvolumen von 2.5 Kubikmetern vorgeschrieben, was etwa dem Platz pro Person in einem Eisenbahnabteil erster Klasse entspricht.

–> Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden.

–> Die Eigentümer und Eigentümerinnen haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. (Schutzräume, die vor dem 1. Januar 1987 erstellt wurden und den Mindestanforderungen entsprechen, müssen erst auf Anordnung des Bundesrates ausgerüstet werden.)


Welchem Schutzraum bin ich zugewiesen?


Nützliche Dokumente:

Notfallplan

Notvorrat

Merkblatt Unterhalt Schutzräumen

Lieferantenadressen Zubehör Schutzraummaterial

SR 520.11 Verordnung über den Zivilschutz / 9. Kapitel: Schutzbauten