Der Notfalltreffpunkt

Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall
Ereignisse die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich – auch wenn wir uns hier sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.
Die folgenden Abschnitte zeigen Ihnen, wo Sie im Ereignis in Ihrer Gemeinde Hilfe finden. Zudem erfahren Sie unter anderem, wie Sie sich auf eine allfällige Evakuierung Ihrer Gemeinde und auf einen länger andauernden Stromausfall vorbereiten können.
Standorte im Zurzibiet:
Hier finden Sie die Standorte: https://www.notfalltreffpunkt.ch/de/kanton-aargau/
Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie Informationen zur aktuellen Situation und können um Hilfe suchen.
Für den Fall, dass Ihre Gemeinde evakuiert werden muss und Sie keine Fahrgelegenheit haben, begeben Sie sich zum nächstgelegenen Notfalltreffpunkt. Von dort werden Sie so rasch wie möglich an einen sicheren Ort transportiert.
Bei länger andauernden Stromausfällen, erhalten Sie an den Notfalltreffpunkten Unterstützung. Auch Notrufe können an den Notfalltreffpunkten abgesetzt werden.
Jede Gemeinde im Kanton Aargau hat einen oder mehrere Notfalltreffpunkte. Die Notfalltreffpunkte sind im Ereignisfall täglich und während 24 Stunden in Betrieb.
Alarmierung
Allgemeiner Alarm
Bei drohender Gefahr ertönt ein regelmässig auf- und absteigender Ton der Sirenen.

Bei einer Gefährdung durch chemische Stoffe oder bei Austritt von geringen Mengen Radioaktivität, gelten grundsätzlich folgende Verhaltensmassnahmen:
Was tun?
A) Zu Hause in einem Gebäude
- Radio hören
- Anweisungen der Behörden befolgen
- Nachbarn oder ältere Leute informieren
- Vorsorglich im Haus bleiben, je nach Situation eventuell im Keller
- Fenster und Türen schliessen
- Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten
B) Im Geschäft
- Anordnungen des Arbeitgebers befolgen
- Im übrigen Sinngemäss wie unter Punkt A
C) Im Auto
- Belüftung ausschalten, Fenster schliessen
- Radio hören
- Anweisungen der Behörden befolgen
- Nächstes Haus anfahren und verhalten wie unter Punkt A
Wasseralarm
Bei einer akuter Überflutungsgefahr ertönen zwölf tiefe Dauertöne. Der Wasseralarm ertönt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten, unterhalb von Stauanlagen. Im Zurzibiet sind davon die Gemeinden Koblenz, Klingnau, Gippingen (Leuggern), Rietheim und Full betroffen.

Was tun?
- Gefährdetes Gebiet sofort verlassen (Höhere Lage aufsuchen)
- sicheren Notfalltreffpunkt aufsuchen
- Anweisungen der Behörden befolgen
Wie wird die Bevölkerung in einem Ereignis informiert?
Nach dem Eintreffen einer Notlage oder einem grösseren Ereignis, wird die Bevölkerung über folgende Mittel informiert:
- Radio SRG oder Lokalradio und/oder Fernsehen
- Notfalltreffpunkt in Ihrer Gemeinde
- Internet unter http://www.bevs-zurzibiet.ch
Besteht nach einem Ereignis der Bedarf nach direkter Information oder Kontaktaufnahme, steht den Gemeinden der Bevölkerungsschutzregion “Zurzibiet” unter der folgenden Telefonnummer ein INFO-TELEFON zur Verfügung.
INFO – TELEFON 056 269 71 69
Hinweis:
Das Info-Telefon wird erst im Fall eines Ereignisses in Betrieb genommen, welches ein solches erfordert.
Alertswiss: Die Nationale Alarmierungsplattform
Über die nationale Plattform Alertswiss werden Sie im Ereignisfall von den Behörden alarmiert und laufend informiert. Mit der Alertswiss-App erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen als Push-Nachricht direkt auf Ihr Mobilgerät. Mehr Informationen dazu finde Sie hier.

Evakuierung

Die Behörden lösen im gefährdeten Gebiet den allgemeinen Alarm aus. Über Radio, Fernseher und Internet wird die Bevölkerung aufgefordert, das Gebiet zu verlassen.

Falls Ihnen kein Transportmittel zur Verfügung steht, begeben Sie sich zum nächsten Notfalltreffpunkt. Dort erhalten Sie Informationen zum Ablauf der Evakuation. Wenn Sie sich nicht aus eigener Kraft zum Notfalltreffpunkt begeben können, bitten Sie ihre Angehörigen und Nachbarn um Hilfe oder melden Sie sich unter der kantonalen Rufnummer, die im Radio bekanntgegeben wird.

Vom Notfalltreffpunkt aus werden Sie so rasch wie möglich zu einer Aufnahmestelle ausserhalb des gefährdeten Gebiets gebracht. In der Aufnahmestelle erhalten Sie Betreuung und Verpflegung. Zudem werden Ihre Personaldaten registriert, sodass die Behörde Auskunft über Ihren Aufenthaltsort geben können, wenn sich Verwandte oder Bekannte nach Ihnen erkundigen.

Wenn die Gefahr vorüber ist, können Sie zurück in Ihr zu Zuhause. Falls die Gefahr anhält, werden Unterkünfte bereit gestellt, in denen ein längerer Aufenthalt möglich ist.

Die Behörden sorgen dafür, dass Familienmitglieder während der Evakuation zusammenbleiben oder zusammen geführt werden.
Checkliste Evakuation
- Verzichten Sie auf Anrufe bei den Notrufnummern. Hören Sie stattdessen Radio, und informieren sich über die Alertswiss-App und Webseite.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörden
- Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie Hilfsbedürftige in Ihrer Nachbarschaft
- Packen Sie Notgepäck für zwei bis drei Tage: persönliche Dokumente (Pass / ID, Impfkarte, Versicherungsausweis), Bargeld und Bankkarten, Mobiltelefon mit Ladegerät, Medikamente und Jodtabletten (falls Gefahr durch Radioaktivität besteht), Toilettenartikel, Ersatzwäsche, Verpflegung und Getränke.
- Bereiten Sie Ihre Wohnung auf eine längere Abwesenheit vor. Elektrogeräte ausschalten, Heizung drosseln, Gas- und Wasserhahn schliessen, offene Flammen löschen, Türe und Fenster dicht verschliessen, Lüftung und Klimaanlage ausschalten.
- Stellen Sie für Haustiere, welche Sie nicht mitnehmen können, Futter bereit und kennzeichnen Sie die Räume, in denen sich Tiere befinden.
- Verlassen Sie das gefährdete Gebiet mit öffentlichen oder privaten Transportmitteln oder suchen Sie den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt auf.
Übergeordnetes Konzept für eine grössräumige Evakuierung
Ablauf einer Evakuierung im Zusammenhang mit einem KKW Unfall
Stromausfall
So verhalten Sie sich richtig

Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus. Wenn der Strom wieder da ist, schalten Sie ein Gerät nach dem Anderen wieder ein (Gefahr der Überlastung des Stromnetzes).

Wenn Ihr Telefon noch funktioniert: Rufen Sie die Notrufnummern nur in Notfällen an und vermeiden Sie unnötige Anrufe (Gefahr der Netzüberlastung). Hören Sie stattdessen Radio (SRG).

Tragen Sie warme Kleidung. Diese hilft, den Ausfall der Heizung zu kompensieren.

Brauchen Sie zuerst Nahrungsmittel aus dem Kühlschrank oder Tiefkühler auf, bevor Sie ungekühlt haltbare Vorräte anbrechen.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder sich über die Lage informieren wollen, suchen Sie den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt auf.
So bereiten Sie sich auf einen Stromausfall vor
- Legen Sie ausreichend Vorräte an Wasser und Lebensmitteln an > siehe Abschnitt “Notvorrat”.
- Treffen Sie Vorkehrungen um pflegebedürftige Angehörige notfalls für einige Zeit selbst pflegen zu können. Halten Sie Medikamente für eine Woche auf Vorrat.
- Mit Hilfe eines batteriebetriebenen Radios erhalten Sie auch bei einem Stromausfall wichtige Informationen von den Behörden.
- Mit Kerzen und Taschenlampen und Campingkocher (mitsamt Batterien und Gaskartuschen) haben Sie auch ohne Strom Licht und die Möglichkeit, Essen zu wärmen.
- Wenn Sie ein Cheminee oder einen Holzofen haben, halten Sie Holz, Briketts oder Kohle auf Vorrat.
- Halten Sie stets eine gewisse Menge Bargeld zuhause. Bei einem Stromausfall funktionieren Bancomaten und elektrische Zahlungsmittel nicht mehr.
Notvorrat
Guter Rat Notvorrat
- mindestens 9 Liter Wasser pro Person (reicht für 3-4 Tage)
- Bouillon, Pfeffer, Salz
- Dauerwürste, Trockenfleich
- Dörr- und Hülsenfrüchte
- Fertiggerichte, -suppen und -saucen
- Konserven (Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchte)
- Frucht- und Gemüsesäfte
- Kaffee, Kakao, Tee
- Hartkäse, Konservenmilch, UHT – Milch
- Oele oder Fette
- Reis und/oder Teigwaren
- Spezialnahrung für Säuglinge
- Zucker, Konfitüre, Honig, Schokolade
- Zwieback, Knäckebrot
- Futter für Haustiere
- Einweghandschuhe und Hygienemasken
Weitere Nützliche Informationen / Links
Merkblatt “Alarmierung der Bevölkerung”
Abgabe von Kaliumiodidtablette
Externe Links:
Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
Gesetze und Verordnungen des Bundes
Mehr Informationen
Konzept für den Notfallschutz
Normdokumentation der KOMABC
Referenzszenarien
Notfallschutzverordnung
INES-Maual (Englisch)