Von technischen Arbeiten über die Bergung und Betreuung von Menschen in Not, bis zur Verpflegung der Einsatzkräfte: Die regionale Zivilschutzorganisation Zurzibiet deckt ein sehr breites Spektrum an Leistungen ab, das unterschiedliche Kompetenzen erfordert. Bei grossen Schadenereignissen können wir die Partnerorganisationen entscheidend unterstützen. Aber auch im Alltag übernehmen wir wichtige Aufgaben, etwa den Unterhalt der Sirenen oder die Dokumentation von Kulturgütern im Zurzibiet.
Rechtsgrundlage
Der Zivilschutz operiert basierend auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:
Bundesebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG (SR 520.1)
- Zivilschutzverordnung ZSV (SR 520.11)
- Verschiedene Verordnungen über den Bevölkerungs- und Zivilschutz
Kantonsebene (Kanton Aargau)
- Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZG-AG (SAR 515.200)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG (515.211)
- Verordnung über die Schutzdienstleistung und Kontrollführung des Zivilschutzes im Kanton Aargau KV-ZS AG (SAR 515.213)
Die Aufgaben des Zivilschutzes sind vielfältig. Sechs Grundfunktionen zählt der Zivilschutz. Welche würde zu dir passen?