Auftrag des Bevölkerungsschutz Verbandes

Der Verband erfüllt für seine Mitgliedergemeinden die nach der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung erforderlichen Aufgaben im Bevölkerungsschutz, speziell für die Zivilschutzorganisation (ZSO) und das Regionale Führungsorgan (RFO). Er stellt insbesondere die notwendigen Organisationen auf, beschafft das gemeinsame Material und stellt die Einrichtungen zur Verfügung.

Die einzelnen Gemeinden sind innerhalb ihres Bereiches für die Verwirklichung der von Bund und Kanton vorgeschriebenen Massnahmen verantwortlich, soweit deren Zuständigkeit nicht auf den Verband übergegangen ist.