
Der Zivilschutz nimmt bei Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten die folgenden Aufgaben wahr:
- den Schutz und die Rettung der Bevölkerung
- die Betreuung schutzsuchender Personen
- die Unterstützung der Führungsorgane
- die Unterstützung der anderen Partnerorganisationen
- den Schutz der Kulturgüter
Er kann zudem eingesetzt werden für:
- präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Minderung von Schäden
- Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen
- Einsätze zugunsten der Gemeinschaft