Frauenpower

Du möchtest dich weiterbilden, etwas Erleben, dich für die Öffentlichkeit im Zurzibiet einsetzen, in Not- und Katastropheneinsätzen deinen Beitrag leisten und das alles in kameradschaftlichem Umfeld? Dann bist du bei uns genau richtig. Frauen im Zivilschutz sind bei uns herzlich willkommen! Bist du 20 Jahre alt oder älter? Dann melde dich bei uns!

Deine Grundausbildung wird als Betreuer, Stabsassistent, Pionier, Anlagewart, Materialwart oder Koch sein. In jedem dieser Bereiche sind entsprechende Weiterbildungen möglich. Haben wir dein Interesse geweckt? Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme.

Was ist deine nächste Herausforderung?

Finde heraus, welche Möglichkeiten dir der Zivilschutz Zurzibiet zu bieten hat.

Fragen und Antworten (FAQ)

Was für Voraussetzungen braucht es?

Frauen mit Beginn des Jahres in dem sie 20 Jahre alt werden, können Schutzdienst leisten. Dieser endet spätestens mit dem 65. Altersjahr.

Wie muss ich vorgehen?

Du musst bei der Zivilschutzstelle Zurzibiet ein Gesuch auf Freiwillige Schutzdienstleistung einreichen. Schlussendlich entscheidet der Kanton AG über die Aufnahme. Fällt der Entscheid positiv aus, erklärt der Kanton den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin für stellungspflichtig. Danach geht es zur Rekrutierung.

Die Rekrutierung dauert zwei Tage und findet im Rekrutierungszentrum statt. Wann genau diese stattfindet, hängt vom Zeitpunkt der Rekrutenschule ab. An diesen zwei Tagen wirst du auf folgendes getestet: Gesundheitszustand, körperliche Leistungsfähigkeit, Psychologische Komponenten, soziale Integration und Problemlösungsfähigkeit. Am Ende der Rekrutierungstage weisst du die Daten deiner Grundausbildung und in welcher Grundfunktion du ausgebildet wirst.

Muss ich eine Grundausbildung alsolvieren?

Ja, nach der Tauglichkeitsabklärung im Rekrutierungszentrum erfolgt die Zuteilung in eine der Grundfunktionen des Zivilschutzes (Stabsassistent, Betreuer, Pionier, Materialwart, Anlagewart, Koch). Anschliessend ist die Grundausbildung von 10 bis 19 Tagen zu absolvieren. Verfügt eine Person bereits über eine gleichwertige Ausbildung, so bestimmt der Kanton, ob man die Grundausbildung noch absolvieren muss.

Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Frauen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den männlichen Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen, wenn sie das 65. Altersjahr vollendet haben. Auf Gesuch hin können sie auch früher aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden, haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.

Wie sieht die Ausbildung im Zivilschutz aus?

Die Ausbildung im Zivilschutz orientiert sich hauptsächlich an der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Falls sich die sicherheitspolitische Lage zuspitzt und ein bewaffneter Konflikt droht, kann die Ausbildung entsprechend angepasst werden.

Gib es Weiterbildungsmöglichkeiten?

Ja, mit einer Zusatzausbildung können Schutzdienstpflichtige ihr Grundwissen für Spezialaufgaben ergänzen. Die Zusatzausbildung dieser Spezialisten kann direkt im Anschluss an die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung oder auch später erfolgen. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Kaderausbildungen zu absolvieren. Die Weiterbildungskurse werden vom Kanton wie auch vom Bund angeboten.

Wie sieht es mit den sanitären Anlagen aus?

Unsere Anlagen verfügen alle über separate sanitäre Einrichtungen für Frauen.

Was für eine Uniform trage ich?

Die Uniform der Frauen ist identisch mit derjenigen der männlichen Kollegen.

Entschädigung und Versicherung

Die Einsätze im Zivilschutz werden mit Sold und EO vergütet. Während deiner Einsätze bist du über die Militärversicherung versichert.

Im Zivilschutz als Mutter

Bist du schwanger oder hast Betreuungsaufgaben (eigene Kleinkinder), so entbindet dich das prinzipiell nicht von deiner Dienstpflicht, aber du kannst ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen.


Zeitschrift zum Thema: Frauen im Bevölkerungsschutz
Link: Zeitschrift

Weitere Fragen?


Antrag freiwilliger Dienst