Bei öffentlichen Anlässen kann der Zivilschutz zur Unterstützung eingesetzt werden. Diese Einsätze müssen von Bund und Kanton sowie vom Bevölkerungsschutzverband bewilligt werden.
Gemeinschaftseinsätze sind Dienstleistungen des Zivilschutzes für Dritte, namentlich für Behörden, Organisationen, Vereine oder Aussteller. Sie sind in Artikel 28, 53, 79 und 91 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie in Artikel 41 und 45 ff. der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) festgelegt. Schutzdienstpflichtige können für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler, kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene aufgeboten werden. Diese Einsätze werden als Wiederholungskurse mit einer maximalen Dauer von 21 Tagen pro Jahr durchgeführt. Dienstleistungen zugunsten des eigenen Arbeitgebers sind nicht zulässig.
Wie muss vorgegangen werden?
- EzG Leitfaden National durchlesen
- Weisung über die Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene (Gemeinschaftseinsätze) durchlesen
- Kontaktaufnahme mit dem Kommandant der ZSO, um erste Informationen auszutauschen.
- Formular der richtiger Ebene (Regional, Kantonal oder National) ausfüllen und einreichen.
Gesuche und Informationen
Nationaler Ebene
EzG Wichtigste Neuerungen National
Kantonale und Regionale Ebene