Dispensationsgesuch WK / KVK
Vorgängig muss die Weisung “Dienstverschiebung” gelesen werden. Anspruch auf Dienstverschiebung besteht grundsätzlich nicht. Voraussetzungen für ein Dienstverschiebungsgesuch sind unvorhergesehene, nicht planbare Gründe wie Unfall, Krankheit, Prüfungen etc. Dienstverschiebungsgesuche die mit beruflicher Belastung begründet werden können in der Regel nicht bewilligt werden.
Antrag durch AdZS / Kursteilnehmer an Zivilschutzstelle und Kommando um Dispensation oder Verschiebung eines geplanten Kurses.