Hitzewelle August 2015

Waldbrandgefahr / Feuerungsverbot / Hitzewelle

21.08.2015
Per Mitteilung und Beschluss der Kantonalen Verwaltung, wurde das Feuerverbot in Wäldern und an den Waldrändern per 20.8.2015 aufgehoben!

Da die Böden nach wie vor trocken sind, ist äusserste Vorsicht mit Feuer in den Wäldern geboten.

Medienmitteilung Kanton Aargau vom 20.8.2015  (pdf)

Das RFO dankt Ihnen für die Aufmerksamkeit.

15.08.2015, 12.00
Mit Beschluss vom 13.8.2015 hat der Kanton festgehalten, dass alle bisherigen Massnahmen und Verbote wegen der anhaltenden Trockenheit vorderhand aufrecht erhalten bleiben. Dies beinhaltet u.a. das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern mit einem Abstand von 200 Metern. Weiter wird empfohlen, nicht näher als 20 Meter an Waldrändern auch mit nicht-offenem-Feuer zu grillieren.

05.08.2015, 08.00
Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird auch nach den 1. August-Feierlichkeiten aufrechterhalten. Offene Feuer, mit weniger als 200 Metern Abstand vom Waldrand sind weiterhin verboten.

Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Medienmitteilung Kanton Aargau vom 03.08.2015 (pdf)

27.07.2015, 19.00 
Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufrechterhalten. Darüber hinaus wird das Abbrennen von Feuerwerk und Entfachen von offenen Feuern, mit weniger als 200 Metern Abstand vom Waldrand verboten.

Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Medienmitteilung Kanton Aargau vom 27.07.2015 (pdf)

22.07.2015, 06.00
Das vom Kanton erlassene Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern ist nachwievor gültig!

Die Bevölkerung wird ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind, allgemein und vor oder nach einem Gewitter darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass das Feuer und die Glut auch tatsächlich erloschen ist.

Medienmitteilung Kanton Aargau vom 21.7.2015 (pdf)

16.07.2015, 09.00
Der Kanton Aargau erlässt ab dem 16. Juli 2015, 12.00 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen im Wald und bei den Waldhütten!
Das Verbot gilt nicht für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, Schrebergärten und Terrassen. Es ist jedoch grundsätzlich und überall grösste Vorsicht geboten.

Medienmitteilung Kanton Aargau  (pdf)
Warnplakat  (jpeg)

14.07.2015
Im Zurzibiet und in weiten Teilen des Kantons Aargau besteht zur Zeit die Warnstufe 4.
Dies bedeutet, dass im Umgang mit offenem Feuer grosse Vorsicht geboten ist.
Im Wald sollten lediglich die offiziellen Feuerstellen genutzt werden.
Die Situation ist über die Medien laufend zu beobachten.

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