
Bitte allfälligen Fragen zum Schutzraum per Mail an psk@zso-zurzibiet.ch senden.
Nützliche Infos zum Thema Schutzraum finden Sie hier: https://bevs-zurzibiet.ch/zso/schutzbauten/
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Zur Bewirtschaftung unseres Dienstbetriebes suchen wir per 1. Juli 2023 oder nach Vereinbarung einen/eine
Mitarbeiter/in Anlagen, Material und Transport –
Leiter/in Schutzraumkontrollen
80%
Sie bewirtschaften das Material, die Anlagen, den Fuhrpark sowie die periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) der Zivilschutzorganisation Zurzibiet.
Sie verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche Berufslehre (Baubereich oder Mechaniker), mit Fähigkeiten im kaufmännischen Bereich, gute EDV-Kenntnisse und sicheres Deutsch in Wort und Schrift sowie eine exakte und zuverlässige Arbeitsweise. Sie sind im Besitz eines Führerausweises der Kategorie BE oder sind bereit diesen zu erwerben.
Sie verlieren in hektischen Situationen nicht den Überblick. Gelegentliche Abendeinsätze und unregelmässige Arbeitszeiten sind für Sie kein Problem. Vernetztes Denken und Erkennen von Zusammenhängen bereiten Ihnen keine Mühe. Sie haben Freude am Kontakt mit der Bevölkerung. Gepflegtes und sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Diskretion und Flexibilität sind für Sie selbstverständlich.
Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, selbständige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen engagierten Team. Wir geben Ihnen die Möglichkeit sich im Bevölkerungsschutz weiterzubilden.
Stimmen Ihr Profil und Ihre Erwartungen mit unserem Angebot überein? Wenn ja, freuen wir uns über Ihr Bewerbungsdossier bis zum 31. März 2023 an:
Zivilschutz Zurzibiet, Schulweg 1, 5316 Leuggern oder per Mail an sekretariat@bevs-zurzibiet.ch
Auskunft erteilt: Kommandant Major Mike Rudin, Tel. 079 159 70 12
Herunterladen: Stelleninserat
Der KGS WK 2023 stand im Fokus der Aufbereitung der Liste der C Objekte in der Bevölkerungsschutz Region Zurzibiet. Es wurden intensiv alle Objekte bearbeite und elektronisch abgelegt um zukünftige Einsätze und WK’s zu vereinfachen. Die internen KGS Prozesse wurden analysiert und wo notwendig angepasst. Ein weiterer Schwerpunkt war die Planung für die kommenden Widerholungskurse in den nächsten Jahre.
Kantonsliste Aargau A- und B-Objekte (Stand: 01.01.2023) Link
Wiederholungskurs der Führungsunterstützung
Am 8. Februar 2023 wurde die Führungsunterstützung für den 1. Wiederholungskurs des Jahres 2023 aufgeboten. Der Fokus des Tages lag auf der Ausbildung im Bereich „Notfalltreffpunkte (NTP)“. Jedes Mitglied der Führungsunterstützung kennt seine Aufgaben beim Betrieb der Notfalltreffpunkte im Ernstfall und kann somit unsere Partner aus dem Gemeinwesen und Feuerwehr entsprechend unterstützen.
Zudem wurden die Kernaufgaben der Führungsunterstützung wie Lagedarstellung und Telematik (Polycom Funkausbildung) in verschiedenen Gruppenworkshops aufgefrischt und das Wissen spielerisch in einem Quizspiel überprüft.
Die Führungsunterstützung ist erfolgreich ins Jahr 2023 gestartet und freut sich auf die kommenden Einsätze.
Informationen zum NTP: Hier
Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in allen Gemeinden des Zurzibietes bzw. in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit aller stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner im Katastrophenfall und in Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden.
Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm». Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentestes ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall sind Sie aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur, auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Sollten Sie den Alarm nicht hören, so melden Sie Ihre Feststellung beim Sekretariat des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet (sekretariat@bevs-zurzibiet.ch oder Telefon 056 268 60 57). Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone, http://www.alert.swiss.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Gemeinderäte, sowie der Bevölkerungsschutz Zurzibiet danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Du möchtest dich weiterbilden, etwas Erleben, dich für die Öffentlichkeit im Zurzibiet einsetzen, in Not- und Katastropheneinsätzen deinen Beitrag leisten und das alles in kameradschaftlichem Umfeld? Dann bist du bei uns genau richtig. Frauen im Zivilschutz sind bei uns herzlich willkommen! Bist du 20 Jahre alt oder älter? Dann melde dich bei uns!
Deine Grundausbildung wird als Betreuer, Stabsassistent, Pionier, Anlagewart, Materialwart oder Koch sein. In jedem dieser Bereiche sind entsprechende Weiterbildungen möglich. Haben wir dein Interesse geweckt? Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme.
Wissen die Menschen aus dem Zurzibiet, wo ihr Notfalltreffpunkt ist und wann er in Betrieb genommen wird?
Nach der Kampagne des Bevölkerungsschutzes, folgt nun die Erfolgskontrolle. Können Sie die drei Fragen zum NTP beantworten?
Machen Sie mit am NTP-Quiz – mit etwas Glück gewinnen Sie einen Zopf!
Mitmachen bis am Mittwoch, 30. November 2022:
Teilnahmebedingungen: Mitmachen kann die ganze Bevölkerung aus dem Bevölkerungsschutzverbandsgebiet
Zurzibiet (Bezirk Zurzach plus Mandach und Schwaderloch). Es wird keine Korrespondenz geführt.
Zivilschutzpflichtige, die zu einer Dienstleistung aufgeboten werden, erhalten sechs Wochen vor Kurs- oder Übungsbeginn ein persönliches Aufgebot. Nicht berücksichtigt sind mögliche Nothilfe- und Unterstützungseinsätze, zu denen die gesamte Kompanie bei Bedarf jederzeit zusätzlich aufgeboten oder alarmiert werden kann. Über Daten von Kantons- und Bundeskursen werden die Teilnehmer schriftlich, direkt von Kanton oder Bund vororientiert und aufgeboten. Die Zivilschutzdienstpflichtigen werden gebeten, sich diese Daten vorzumerken, zu reservieren und den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren.
Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter werden täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch zwar nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb empfiehlt die wirtschaftliche Landesversorgung, einen Vorrat für rund eine Woche zu halten.
Da bei einem Stromunterbruch auch Bancomaten betroffen sind und elektronische Zahlungsmittel wie Debit- und Kreditkarten oder die Bezahlung via Smartphone ausfallen können, empfiehlt die WL eine minimale Bargeldreserve in kleinen Scheinen.
Die Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat» erklärt, was in den Vorrat gehört. Sie können das Dokument hier herunterladen: