Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 “grosse Waldbrandgefahr”
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben
nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4
von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das
Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In
den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.