Teambildung des Kaders der Technischen Hilfe

Aufgeboten für die Übung waren alle Kaderangehörige der verschiedenen technischen Hilfszüge. Ziel dieser Übung war, dass die verschiedenen Führungspersonen zusammen einen Einsatz meistern können.

Das Szenario war eine Überschwemmung im Gebiet Döttingen. Eine wichtige Verbindungsbrücke wurde durch das Hochwasser zerstört. Der Zivilschutz erhielt den Auftrag, diese Brücke wieder instand zu setzen.

Übungseinführung mit einer Befehlsausgabe an die Einsatzleiter nach OAABS

Die Einsatzleiter haben nach einer Rekognoszierung die ersten Aufträge erteilt.
Rasch sind die ersten Einsatzfahrzeuge mit dem notwenigen Material vor Ort.
Nach einer kurzen Chaosphase, waren die Aufgaben verteilt und der Einsatz verlief nach Plan.
Es wurde Hand in Hand gearbeitet.
Die Verpflegung wurde persönlich durch den Gemeindeammann Michael Mäder sichergestellt und wurde sehr geschätzt.
Bis in die Nacht wurde gearbeitet.

Diese Einsatzübung war ein voller Erfolg für alle Beteiligten. Ganz nach dem Motto: KKK in Krisen Köpfe Kennen. Ein grosses Dankeschön an alle Kader sowie die Personen die im Hintergrund diese Übung vorbereitet haben. Auch ein Dankeschön geht an die Gemeinde Döttingen dank der wir diese Übung überhaupt durchführen durften.

Das Ziel dieser Übung wurde erfolgreich erreicht 🙂

Der Kanton senkt die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr

Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) statt wie bisher 4 (grosse Waldbrandgefahr).

Die Verfügungen des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) vom 20. und 26. Juli 2022 und damit das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand werden somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien gemahnt.

Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 “erhebliche Waldbrandgefahr” dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist darauf zu verzichten.

Einsatz Brand-Gross in Bad Zurzach

Am Freitagnachmittag brach in einem Einfamilienhaus in Bad Zurzach ein Feuer aus. Verletzt wurde niemand.

Der Zivilschutz Zurzibiet wurde zur Unterstützung mit dem Auftrag die Verpflegung der Einsatzkräfte sicherzustellen aufgeboten.

Zusätzlich konnte der Bevölkerungsschutz Zurzibiet einen Container für etliches Material für eine Zwischenlagerung organisieren.

Artikel: Rauchwolke über Zurzach – Polizei ist vor Ort (aargauerzeitung.ch)

Einsatz Lager Insieme

Die erste Woche des Ferienlagers von Insieme Region Zurzach, unterstützt durch den Zivilschutz, war für die Feriengäste, wie auch für alle Betreuer ein spannende und erfreuliche Erfahrung. Vom kleinen Spaziergang durch den Dorfkern von Andermatt bis zum grossen Ausflug mit der Dampfbahn Furka war alles dabei. Die Betreuer des Zivilschutztes unterstützen neben den Feriengästen auch die Lagerleitung und das Küchenteam, welches alle ausgezeichnet versorgte. Weitere Höhepunkte waren das Grillieren an der Furka-Reuss, sowie eine Wanderung zur Teufelsbrücke. Mit grossem Engagement bewiesen die Zivilschützer, dass sie dieser anspruchsvollen Aufgabe allesamt gewachsen sind. Autor: A.Blum

Kanton Aargau verfügt ab sofort ein Feuerwerksverbot – auch am 1. August 2022

Aufgrund der aktuellen Lage und der möglichen Lageentwicklung hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab heute Mittwoch, 27.07.2022, 0900 Uhr ein Feuerwerksverbot für den ganzen Kanton Aargau verfügt.

Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer weiterhin Vorsicht geboten.

Im Zurzibiet sowie in Mandach und Schwaderloch, gilt weiterin zusätzlich als Verschärfung zur kantonalen Verfügung im und ausserhalb Siedlungsgebit das Verbot von Höhenfeuern.

Generelles Feuerwerksverbot und ein Verbot von Höhenfeuern

Aufgrund der zurzeit herrschenden Hitze und Trockenheit gilt auf dem Gebiet des Kantons Aargau zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Waldbrandgefahr).

Zusätzlich zu dem vom Kanton Aargau erlassenen Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und an Waldrändern, erlassen alle 17 Verbandsgemeinden des Bezirks Zurzach, inkl. Schwaderloch und Mandach, ab sofort auf ihren jeweiligen Gemeindegebieten zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot, sowie ein Verbot für Höhenfeuer.
• Das Abfeuern jeglichen Feuerwerks (Batterien, Raketen, Vulkane, etc.) ist untersagt.
• Das Entfachen von Höhenfeuern an jeglicher Lage ist verboten.

Weiterhin gilt mit der Gefahrenstufe 4 ein Verbot für:
• Feuer im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
• Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet.
• Feuer in befestigten Feuerstellen im Wald.
• Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
• Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.

Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht:
• Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.

Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren):
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
• Löschmittel bereithalten.
• Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Vorbehalten bleibt eine allfällige von kantonaler Ebene verfügte Gefahrenstufenerhöhung oder zusätzliche Verbote.

Das Grillieren mit Elektro- und Gasgrills ist nach wie vor gestattet.

Gemeinderäte der involvierten Gemeinden im Bezirk Zurzach, Mandach und Schwaderloch

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 “grosse Waldbrandgefahr”

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort (21. Juli 2022) auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen
für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich.

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 “grosse Waldbrandgefahr” verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Feuerwerk: 200-Meter-Schutzzone um den Wald – komplettes Verbot wird geprüft

Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe 4 verfügt das DGS auch ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk im Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald. Wenn sich die Wetterprognosen nicht ändern, ist demnächst mit einem kompletten Verbot Feuerwerksverbot zu rechnen.

Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten

Im Kanton Aargau ist es in den vergangenen Tagen zu Bränden von Stoppelfeldern, Wiesen und Hecken gekommen. Dies zeigt, dass auch im Siedlungsgebiet und im Of-fenland Vorsicht geboten ist. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

• Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
• Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Bund erhöht Gefahrenstufe für Hitze auf 3 von 5

Der Fachstab Naturgefahren des Bundes haben die Gefahrenstufe 3 von 5 (“erhebliche Gefahr” durch Hitze) für weite Teile der Schweiz – darunter auch der Kanton Aargau – ausgerufen. Die Warnung gilt vorerst bis am Freitagabend. Hitze betrifft prinzipiell alle Bevölkerungsgruppen. Insbesondere ältere Menschen, Säuglinge und Kinder, Schwangere, Arbei-terinnen und Arbeiter im Freien, Handwerkerinnen und Handwerker, Sportlerinnen und Sportler, Obdachlose und erkrankte Personen sind anfälliger für diese Form von körperlichem Stress. Typische hitzebedingte Beschwerden können sich äussern als Schwindel, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Übelkeit, Erbrechen usw. Es gelten folgende Verhaltensempfehlungen:

  • Sich vor direkter Sonneneinstrahlung schützen (Schatten, Bekleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencrème etc.) und verlegen Sie Aktivitäten im Freien auf Morgen- und Abendstunden
  • Körperliche Anstrengung vermeiden
  • Regelmässig und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen
  • Körper und Wohnung/Haus/Büro möglichst kühl halten
  • Bei sportlicher Aktivität den Salzverlust ausgleichen
  • Kühle Nachtluft nutzen, z. B. zum Durchlüften des Zuhauses

Nutzung von Gewässern
Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen. An entsprechenden Stellen werden von Fischerinnen und Fischern Hinweisschilder angebracht.

Das Departement Gesundheit und Soziales empfiehlt, sich laufend über das Wetter und die Verhaltensempfehlungen seitens der Behörden zu informieren.