Am Mittwoch, 16.10.2024 organisiert der Sanitätsverein Leuggern einen grossen Event.

Link: Welt-Reanimationstag – Event – Sanitaetsverein Leuggern (sanitaetsverein-leuggern.ch)
Am Mittwoch, 16.10.2024 organisiert der Sanitätsverein Leuggern einen grossen Event.

Link: Welt-Reanimationstag – Event – Sanitaetsverein Leuggern (sanitaetsverein-leuggern.ch)

Am Sonntag, 20. Oktober 2024, lädt der Zivilschutz Zurzibiet die Bevölkerung zu einem besonderen Anlass ein: Der “Tag der offenen Bunkertüre”, bietet allen Interessierten die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Zivilschutzes zu werfen und mehr über seine wichtige Rolle im Bevölkerungsschutz zu erfahren.
Die Veranstaltung findet in einem Bunker in Zurzach statt, der normalerweise der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Von 09:00 bis 17:00 Uhr kann der Kommandoposten erkundet werden, bei denen Experten des Zivilschutzes Einblicke in die Funktionsweise und Ausstattung des Kommandopostens geben. Die Besucherinnen und Besucher erfahren, wie der Kommandoposten im Ernstfall betrieben wird und welche Massnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen werden.
Neben der Erkundung des Führungsstandortes, gibt es Informationsstände, an denen die verschiedenen Aufgabenbereiche des Zivilschutzes vorgestellt werden. Dazu gehören unteranderem der Schutz und die Rettung der Bevölkerung, die Unterstützung bei Grossereignissen und die Hilfe bei humanitären Notlagen. Für Kinder sind spezielle Aktivitäten geplant, bei denen sie spielerisch den Zivilschutz kennenlernen können.
Der Anlass bietet eine ideale Gelegenheit, die Wichtigkeit des Zivilschutzes zu verstehen und einen Einblick in die Einsatzbereitschaft im Ernstfall zu bekommen. Die Organisatoren hoffen auf zahlreiche interessierte Besucher, die sich ein Bild von der Arbeit und den Strukturen des Zivilschutzes Zurzibiet machen möchten. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos.
Zivilschutz Zurzibiet
Kommandant
Major Mike Rudin

Kinderfreundlich

Rollstuhl zugänglich (In fast allen Räumlichkeiten)

Einfache Verpflegung wird angeboten

Einsatzmaterial Show

v. l. n. r. Kdt Major Mike Rudin, Vorstandsmitglied Bevs. Zurzibiet Bruno Rigo, Hptm Marco Sebastiani, Abteilungsleiter Militär und Bevölkerungsschutz Kt. Aargau Martin Hitz, Hptm Alain Mülhauser
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Beförderung!
Mit grosser Freude und Anerkennung möchten wir Ihnen zu Ihrer wohlverdienten Beförderung zum stellvertretenden Zivilschutzkommandanten gratulieren. Diese Auszeichnung ist ein bedeutender Meilenstein in Ihrer Zivilschutz Karriere und spiegelt Ihr ausserordentliches Engagement, Ihre fachliche Kompetenz und Ihre Führungsqualitäten wider.
In Ihrer bisherigen Tätigkeit haben Sie stets durch aussergewöhnliche Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit überzeugt. Sie haben bewiesen, dass Sie in kritischen Situationen kühlen Kopf bewahren und durch Ihre strategischen Entscheidungen und menschliche Stärke das Vertrauen Ihrer Kollegen gewonnen haben.
Die Rolle des stellvertretenden Zivilschutzkommandanten ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit und das Wohl unserer Gemeinschaft. Ihre Beförderung zeigt, dass Sie nicht nur die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch das notwendige Verantwortungsbewusstsein und die Führungsqualitäten besitzen, um in dieser Position erfolgreich zu sein.
Wir sind überzeugt, dass Sie in Ihrer neuen Funktion weiterhin mit grossem Einsatz und Engagement agieren werden und einen wertvollen Beitrag zum Schutz und zur Sicherheit unserer Bevölkerung leisten. Ihre Beförderung ist nicht nur eine Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen, sondern auch ein Vertrauensvorschuss für Ihre zukünftige Arbeit im Zivilschutz Zurzibiet.
Major Mike Rudin
Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.
Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.
Nach Inkrafttreten des totalrevidierten Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) 2021 haben die Kantone bei der Schutzdienstpflicht die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu beanspruchen: Sie können die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres verlängern, in dem die Schutzdienstpflichtigen 40 Jahre alt werden. Davon Gebrauch gemacht haben die Kantone AI, BL, FR, GL, GR, JU, LU, OW, TI. Die Verlängerung gilt bis längstens Ende 2025.
Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.
Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen.

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Am 28. April 2024 veranstaltete das Technische Hilfswerk (THW) in Waldshut-Tiengen einen Tag der offenen Tür, der eine hervorragende Gelegenheit bot, den Zivilschutz Zurzibiet zu präsentieren. Die Resonanz der Besucher war überwältigend, und es ergaben sich spannende Dialoge zwischen uns und den Besuchern. An unserem Stand konnten die Besucher in spielerischer Atmosphäre mit einem Holz-Labyrinth die Funktionsweise der Lufthebekissen kennenlernen und ausprobieren. Zudem waren weitere Hilfsorganisationen an diesem Anlass vertreten, wie die Feuerwehr oder das Rote Kreuz, und so weiter. Wir sind sehr dankbar für die Möglichkeit, dass wir diesen Tag mitgestalten konnten und möchten allen Organisatoren herzlich dafür danken, dass sie diesen beeindruckenden Event ermöglicht haben.
Obwohl das THW und der Zivilschutz grundsätzlich unterschiedliche Aufgabenbereiche haben, lassen sich doch einige Parallelen ziehen. Teilweise überschneiden sich ihre Aufgaben und Einsatzmittel, was einen interessanten Vergleich ermöglicht. Es war inspirierend zu sehen, wie sich verschiedene Organisationen zusammengetan haben, um die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und gemeinsame Ziele zu verfolgen, nämlich den Schutz der Bevölkerung. Die Besucher zeigten großes Interesse am Schweizer Zivilschutz und stellten zahlreiche Fragen zu dessen Aufgaben und Einsatzgebieten, was deutlich das breite Interesse an den verschiedenen Bereichen des Zivilschutzes unterstrich.





Nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau (Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihren 23. Geburtstag feiern, sind seit dem 1. Januar 2024 zur Teilnahme an einer Sicherheitsveranstaltung verpflichtet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung Einblick in relevante Themen des Bevölkerungsschutzes und seine Partner. Sie lernen so die verschiedenen Facetten des Bevölkerungsschutzes kennen. Darüber hinaus sind Themen wie Sicherheit im Alltag und Verhalten bei Gewalt sowie die Vorstellung der sicherheitspolitischen Mittel des Bundes Teil der Veranstaltung. Die Veranstaltung trägt so dazu bei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Ereignisfall besser vorbereitet sind.
Die Sicherheitsveranstaltungen findet dezentral in den Bevölkerungsschutzregionen statt. Die regionalen Führungsorgane, Polizeien, Feuerwehren, Zivilschutzorganisationen und das Gesundheitswesen sind verpflichtet, an der Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen und diese mitzugestalten. Die Partner des Bevölkerungsschutzes erhalten die Möglichkeit, sich vorzustellen sowie den Teilnehmenden den Mehrwert eines Engagements im Bevölkerungsschutz aufzuzeigen.
Mehr Infos unter: www.ag.ch/sicherheitsveranstaltung

Der Zivilschutz Zurzibiet konnte sich zusammen mit anderen Partnern wie der Regionalpolizei Zurzibiet, der Feuerwehr Surbtal, Reddog und dem Samariterverein Lengnau des Bevölkerungsschutzes am Sicherheitstag der Schule Endingen präsentieren. Den über 200 Schülern wurde der Zivilschutz und seine Aufgaben etwas näher gebracht. Die Schüler durften mit verschiedenen technischen Geräten arbeiten und diese ausprobieren. Dabei erhielten sie einen Einblick in die wichtige Arbeit des Zivilschutzes bei der Bewältigung von Notfallsituationen und Katastrophen. #repolzurzibiet #feuerwehr_surbtal #redogschweiz #gemeinde.endingen




Feuerwehr Surbtal

Repol Zurzibiet

Die Einsatzübung zum Szenario Erdbeben, mit dem Übungsnamen “PANZER”, wurde am 27.03.2024, mit verschiedenen Fachbereichen durchgeführt. Insgesamt waren über 100 Zivilschützer, aus vier verschiedenen Fachbereichen, an der Übung beteiligt. Es gab drei verschiedene Schadensorte, mit diversen Aufgaben zu bewältigen. Zum Beispiel wurde in der Gemeinde Full, der Zivilschutz zum Freiräumen einer Strasse sowie zum Anheben eines schweren Objektes aufgeboten, um anschließend eine unter einem Fahrzeug eingeklemmte Person zu retten. An einem anderen Schadensort, musste mittels technischen Hilfsmitteln ein Loch in eine Betonmauer gemacht werden, um dahinter eingeschlossene Personen zu retten. Die gesamte Übung wurde zentral im Kommandoposten in Zurzach geführt und koordiniert.
Solche Übungen sind von entscheidender Bedeutung für unsere Organisation. Als Zivilschutztruppe sind wir darauf angewiesen, in Notfallsituationen schnell und effektiv handeln zu können. Durch regelmäßige Übungen wie diese, können wir unsere Einsatzbereitschaft und Koordinationsfähigkeiten ständig verbessern. Dies ermöglicht es uns, im Ernstfall Leben zu retten und Schaden zu minimieren. Die Erfahrung und das Wissen, das wir aus solchen Übungen gewinnen, sind unersetzlich und tragen massgeblich dazu bei, dass wir als Organisation effektiv und professionell agieren können, wenn die Gemeinschaft uns am Dringendsten braucht.

Einsatzleitung Kommandoposten Rück

Kommandoposten Front

Elektronische Lagekarte

Ausleuchten des Schadenplatzes

Unterbauung eines schweren Objektes, um anschliessend das Objekt zu heben.

Küchenteam

Durchbruch einer Betonmauer

Technisches Material

Transportmittelzentrale

Kernbohrungen

Loch für die Rettung
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“, sondern auch jener des „Wasseralarms“ getestet. Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden rund 7200 stationäre und mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf www.alert.swiss und auf Teletext, Seite 680.
Ergänzend zum Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio alarmieren und informieren die Behörden die Bevölkerung bei Ereignissen auch via „Alertswiss“. Die Bevölkerung ist daher aufgefordert, die neuen Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf ihren täglich genutzten Smartphones zu installieren. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple. Über die neuen Funktionen informiert das BABS regelmässig auf www.alert.swiss sowie über Facebook und Twitter.
Quelle Beitragsbild: https://www.vol.at
Im Jahr 2023 war das Engagement im Bereich des Zivilschutzes besonders intensiv, geprägt von zahlreichen Sitzungen und zusätzlichen Vorbereitungsaufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Versorgung (Mangellage). In den Wiederholungskursen standen diese Vorbereitungsaufgaben im Vordergrund und wurden in verschiedenen Fachbereichen ausführlich behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der ausführlichen Auseinandersetzung mit der aktuellen globalen Situation. Die Bedeutung privater Schutzräume stieg rapide in der Bevölkerung an, was viele offene Fragen und Unklarheiten aufwarfen und somit einen zusätzlichen Mehraufwand erforderte. Die Notlage im Asylbereich verschärfte sich erheblich, weshalb wir auch in diesem Themenfeld Überlegungen anstellen und bereits erste Konzepte erstellen mussten.
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