Der Fachstab Naturgefahren des Bundes haben die Gefahrenstufe 3 von 5 (“erhebliche Gefahr” durch Hitze) für weite Teile der Schweiz – darunter auch der Kanton Aargau – ausgerufen. Die Warnung gilt vorerst bis am Freitagabend. Hitze betrifft prinzipiell alle Bevölkerungsgruppen. Insbesondere ältere Menschen, Säuglinge und Kinder, Schwangere, Arbei-terinnen und Arbeiter im Freien, Handwerkerinnen und Handwerker, Sportlerinnen und Sportler, Obdachlose und erkrankte Personen sind anfälliger für diese Form von körperlichem Stress. Typische hitzebedingte Beschwerden können sich äussern als Schwindel, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Übelkeit, Erbrechen usw. Es gelten folgende Verhaltensempfehlungen:
- Sich vor direkter Sonneneinstrahlung schützen (Schatten, Bekleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencrème etc.) und verlegen Sie Aktivitäten im Freien auf Morgen- und Abendstunden
- Körperliche Anstrengung vermeiden
- Regelmässig und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen
- Körper und Wohnung/Haus/Büro möglichst kühl halten
- Bei sportlicher Aktivität den Salzverlust ausgleichen
- Kühle Nachtluft nutzen, z. B. zum Durchlüften des Zuhauses
Nutzung von Gewässern
Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen. An entsprechenden Stellen werden von Fischerinnen und Fischern Hinweisschilder angebracht.
Das Departement Gesundheit und Soziales empfiehlt, sich laufend über das Wetter und die Verhaltensempfehlungen seitens der Behörden zu informieren.