Generelles Feuerwerksverbot und ein Verbot von Höhenfeuern

Aufgrund der zurzeit herrschenden Hitze und Trockenheit gilt auf dem Gebiet des Kantons Aargau zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Waldbrandgefahr).

Zusätzlich zu dem vom Kanton Aargau erlassenen Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und an Waldrändern, erlassen alle 17 Verbandsgemeinden des Bezirks Zurzach, inkl. Schwaderloch und Mandach, ab sofort auf ihren jeweiligen Gemeindegebieten zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot, sowie ein Verbot für Höhenfeuer.
• Das Abfeuern jeglichen Feuerwerks (Batterien, Raketen, Vulkane, etc.) ist untersagt.
• Das Entfachen von Höhenfeuern an jeglicher Lage ist verboten.

Weiterhin gilt mit der Gefahrenstufe 4 ein Verbot für:
• Feuer im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
• Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet.
• Feuer in befestigten Feuerstellen im Wald.
• Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
• Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.

Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht:
• Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.

Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren):
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
• Löschmittel bereithalten.
• Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Vorbehalten bleibt eine allfällige von kantonaler Ebene verfügte Gefahrenstufenerhöhung oder zusätzliche Verbote.

Das Grillieren mit Elektro- und Gasgrills ist nach wie vor gestattet.

Gemeinderäte der involvierten Gemeinden im Bezirk Zurzach, Mandach und Schwaderloch