Aufgrund der aktuellen Lage und der möglichen Lageentwicklung hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab heute Mittwoch, 27.07.2022, 0900 Uhr ein Feuerwerksverbot für den ganzen Kanton Aargau verfügt.
Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer weiterhin Vorsicht geboten.
Im Zurzibiet sowie in Mandach und Schwaderloch, gilt weiterin zusätzlich als Verschärfung zur kantonalen Verfügung im und ausserhalb Siedlungsgebit das Verbot von Höhenfeuern.