Info an AdZS

Lieber angehöriger der Zivilschutzkompanie Zurzibiet

Halten Sie sich bereit für einen Einsatz !!!

Zurzeit sind weitere Hilfebegehren beim Kanton eingereicht worden.

Sie müssen damit rechnen das Sie sehr kurzfristig zu einem Einsatz aufgeboten werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie der Einrückungspflicht gemäss Art. 27 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1) sowie § 19der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZV-AG; SR 515.211) unterstehen.

  • Sie können schriftlich oder telefonisch zum Einsatz aufgeboten werden.
  • Ihr Arbeitgeber muss Sie für den Zivilschutzeinsatz freistellen.
  • Für Ihren Einsatz haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung.

Wir werden Sie in den nächsten Tagen darüber weiter informieren.

Freundliche Grüssen

Zivilschutz  Zurzibiet

der Kommandant

Major Mike Rudin